Die Steuerberaterkammer Nürnberg ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet Raum Nordbayern niedergelassenen Steuerberater, Steuerberaterinnen und Steuerberatungsgesellschaften.

Das Einzugsgebiet der Kammer erstreckt sich über die vier Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und Oberpfalz.

Ansbach 300 
 Regierungsbezirk Mittelfranken (Ansbach)
 
Bayreuth 300
 Regierungsbezirk Oberfranken (Bayreuth)
 
 Wuerzburg 300
 Regierungsbezirk Unterfranken (Würzburg)
 
Regensburg 300
Regierungsbezirk Oberpfalz (Regensburg)

Das Steuerberatungsänderungsgesetz von 1961 gilt als Geburtsurkunde der Steuerberaterkammern. So wurden 1961 zunächst zwei Kammern errichtet: die Steuerberaterkammer Nürnberg und die Kammer der Steuerbevollmächtigten. Im Jahr 1975 schlossen sich beide Kammern zur Steuerberaterkammer Nürnberg zusammen mit heute über 5.000 Mitgliedern. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die Kammer die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

Das Ziel der Kammer ist es, den steuerberatenden Beruf als Freien Beruf und als Organ der Steuerrechtspflege zu fördern, weiterzuentwickeln und in der Öffentlichkeit zu positionieren. Dabei ist die Kammer besonders dem Gemeinwohl und den Belangen der Verbraucher verpflichtet. 

Als Ratgeber und Dienstleister unterstützt die Kammer ihre Mitglieder in Fragen der Berufsausübung. Sie sorgt für ein breites Angebot der beruflichen Aus- und Fortbildung für Berufsangehörige. Die Qualität der Berufsausübung wird durch Beratung und Berufsaufsicht gesichert. Darüber hinaus begleitet die Kammer die Entwicklung neuer Beratungsfelder, fördert den Dialog in Netzwerken innerhalb der Kollegenschaft und pflegt den Kontakt zu Politik und Verwaltung, Institutionen, Kammern und Verbänden.