Klarstellung zu derzeit kursierenden Meldungen - „Durchbruch Fristverlängerung Schlussabrechnungen“

BildAktuell kursiert die Meldung, dass es einen Durchbruch bei der Fristverlängerung zu den Schlussabrechnungen gäbe. Es wird Anfang Mai als voraussichtlich neues Abgabedatum genannt.

Klarstellung:
Das aktuelle Fristende ist der 31. März 2024.
Für alle bis dahin nicht eingereichten Schlussabrechnungen erhalten die prüfenden Dritten Anfang April eine Mahnung. Die Schlussabrechnung ist in den auf die Mahnung folgenden vier Wochen, also bis Anfang Mai, einzureichen (vgl. Ziffer 5 Absatz 6 Vollzugshinweise). Voraussetzung: Es wurde bereits ein Organisationsprofil angelegt.

Bundessteuerberaterkammer, Deutscher Steuerberaterverband, Wirtschaftsprüferkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer sind in intensiven Gesprächen mit Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene, um Erleichterungen im Prüfverfahren und Fristverlängerung für die prüfenden Dritten zu erzielen. Sobald es zu Einigungen kommt, werden wir Sie sofort informieren. Alle anderen kursierenden Informationen sind nicht zutreffend.

(07.03.2024)

 

Gefälschte Anrufe im Namen der Kammer

BildDerzeit rufen Unbekannte mit unterdrückter Nummer bei Kanzleien im Kammergebiet an und versuchen an Informationen über angestellte Mitarbeiter der Kanzleien zu gelangen. Dabei geben Sie sich als Steuerberaterkammer aus. Wir machen darauf aufmerksam, dass diese Anrufe nicht durch uns getätigt werden. Sind Sie unsicher, so lassen Sie sich den Anruf via E-Mail verifizieren.

(04.03.2024)

 

Phishing-E-Mails bei ELSTER

ELSTERAktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird dabei ELSTER beziehungsweise die Steuerverwaltung vorgetäuscht.
Darin wird beispielsweise eine angebliche Steuerrückerstattung aus früheren Jahren thematisiert, für die noch weitere Informationen benötigt würden. Die Phishing-E-Mails wirken seriös und beginnen oftmals mit einer persönlichen Anrede. Mit ihnen wird versucht, per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Die E-Mails sollten ohne zu antworten gelöscht werden. Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Steuerverwaltung stammt.
Die Steuerverwaltung fordert niemals in einer E-Mail Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, an. Auch werden grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs versendet.
Diese und weitere grundsätzliche Informationen zum richtigen Umgang mit Betrugs-E-Mails sind auf der ELSTER-Homepage unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/sicherheit_(allgemein) frei verfügbar.

(BLfSt, Pressemitteilung vom 10.01.2024)

 

GEMEINSAM HANDELN - BStBK, DStV und Datev starten wegweisende Fachkräfteinitative im Steuerwesen

BStBK FKI Signet Claim RGBDie Bundessteuerberaterkammer (BStBK), der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) und die DATEV eG bündeln erstmalig ihre Kräfte und starten eine gemeinsame Fachkräfteinitiative für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte“. Die ersten Schritte für diese Zusammenarbeit sind bereits eingeleitet, der Kampagnenstart ist für April/Mail 2024 geplant.

Ziel der Initiative ist es, den Ausbildungsberuf des Steuerfachangestellten einer breiten Zielgruppe zwischen 14 und 20 Jahren näherzubringen. Dies geschieht durch eine umfassende Imagekampagne über Social Media, die den Jugendlichen vor allem die Vielfältigkeit und Attraktivität des Berufes ansprechend vorstellt. Die Kampagne wird geprägt von zentralen Botschaften, die vor allem die Zukunftssicherheit, die abwechslungsreichen Tätigkeiten sowie die Digitalisierung im Steuerwesen betonen. Damit sollen Jugendliche ermutigt werden, die vielseitigen Möglichkeiten dieses Berufsfeldes zu erkunden.

Außerdem wollen die Kammern, die Verbände und die DATEV alle Steuerberaterkanzleien dabei unterstützen Fachkräfte zu finden, zu binden und zu fördern. Damit das gelingt, müssen sich die Kanzleien als moderner, attraktiver und zukunftssicherer Arbeitgeber präsentieren können. Entsprechende Materialien werden über die Initiative zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus soll es Aktivitäten auf Messen, an Schulen/Berufsschulen bzw. Hochschulen geben, um potenziellen Nachwuchs frühzeitig für den Ausbildungsberuf und eine Karriere in der Steuerberatung zu interessieren.

Der Start der Imagekampagne im Frühjahr 2024 markiert somit den Auftakt zu einer bundesweiten Initiative des steuerberatenden Berufes.

(08.12.2023)

 

Gesellschafterlisten gem. § 76e StBerG zum 01.01.2024

Gemäß § 76e StBerG haben im Januar eines jeden Kalenderjahres die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter bei der zuständigen Steuerberaterkammer einzureichen, aus welcher Name, Vornamen, Beruf, Wohnort und berufliche Niederlassung der Gesellschafter, ihre Aktien, Stammeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse ersichtlich sind. Sind seit Einreichung der letzten Liste keine Veränderungen hinsichtlich der Person oder des Berufs der Gesellschafter und des Umfangs der Beteiligung eingetreten, so genügt die Einreichung einer entsprechenden Erklärung.
Zur Vorlage der jährlichen Gesellschafterliste sind auch unmittelbar/mittelbar an Berufsausübungsgesellschaften beteiligte Gesellschaften, die nicht den Kapitalbindungsvorschriften entsprechen, verpflichtet, § 76e Abs. 2 StBerG.

 Button PDF Gesellschafterliste (ab Ende Dezember verfügbar)