Haben Sie bereits eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (z.B. als Steuerfachangestellte/r) oder eine gleichwertige Vorbildung, so erfüllen Sie unter folgenden Voraussetzungen die Zulassungsbedingungen für die Steuerberaterprüfung:

  • Achtjährige praktische Tätigkeit nach der Ausbildung

    oder

  • Insgesamt mindestens sechsjährige praktische Tätigkeit bei erfolgreich abgelegter Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in oder zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/in

Die praktische Tätigkeit muss sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken. Zu diesen Tätigkeiten gehören alle Tätigkeiten, die der Steuerberater als Vorbehaltsaufgaben innehat.