Bitte beachten Sie: Für den Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit kann nur das Formular "Beschäftigungsnachweis" der Steuerberaterkammer Nürnberg anerkannt werden. Pro Arbeitgeber ist jeweils ein Formular zu verwenden.
Beschäftigungsnachweis |
Sonderfälle/Notwendige individuelle Einzelfallprüfung
Treffen die oben aufgeführten Punkte alle nicht zu, so ist es in Ausnahmefällen möglich, einen Antrag auf verbindliche Auskunft für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in bei der Steuerberaterkammer zu stellen. Die Bearbeitung dieses Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 35,00 EUR wird auf die spätere Zulassungsgebühr angerechnet.
Antrag auf verbindliche Auskunft |
ÄNDERUNGEN ZUR PRÜFUNGSORDNUNG (STEUERFACHWIRTE)
Details zu den Änderungen |
Anträge können immer nur im entsprechenden Jahr eingereicht werden.
Anträge für die Prüfung 2024 können ab dem 01.06.2024 eingereicht werden.
Der entsprechende Link wird an dieser Stelle rechtzeitig kommuniziert.
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