Wer ist berechtigt, an der Fortbildung zum Fachassistenten Rechnungswesen & Controlling teilzunehmen?
• Steuerfachangestellte, die nach Ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren
• Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums, die danach wenigstens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren
• Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z.B. Bankkaufmann, Industriekaufmann,...), mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren
• Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren
Steuerfachangestellte 2 Jahre Praxis |
Hochschulabsolvent 3 Jahre Studium + 2 Jahre Praxis |
Kaufm. Ausbildung 4 Jahre Praxis, davon 3 bei StB |
Andere 6 Jahre Praxis, davon 5 bei StB |
Die genauen Vorgaben finden Sie in der Prüfungsordnung im Menü PRÜFUNG
ZULASSUNGSANTRAG
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der Steuerberaterkammer Nürnberg:
Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung Rechnungswesen und Controlling (FARC) ist immer nur für das aktuelle Jahr – ab 01. Mai – möglich.
Der Antrag für das Prüfungsjahr 2024 kann ab dem 01. Mai 2024 gestellt werden.
Downloads
Beschäftigungsnachweis |