Soforthilfe für kleine Betriebe und Selbständige
19.03.2020
Ministerpräsident Söder hat in seiner Regierungserklärung heute morgen verkündet, dass mit der Auszahlung der Soforthilfe, die vor allem kleineren Betrieben und Selbständigen in der schwierigen Situation helfen soll, ab morgen, 20. März 2020, begonnen wird.
Alle Informationen zur Antragsberechtigung, Höhe und Verfahren sowie das nötige Formular finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Bitte beachten Sie, dass die Förderanträge nicht ans Landesministerium sondern an die jeweilige Bezirksregierung zu stellen sind. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls unter dem folgenden Link:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
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