Corona-Spezial

Soforthilfe für kleine Betriebe und Selbständige

19.03.2020

Ministerpräsident Söder hat in seiner Regierungserklärung heute morgen verkündet, dass mit der Auszahlung der Soforthilfe, die vor allem kleineren Betrieben und Selbständigen in der schwierigen Situation helfen soll, ab morgen, 20. März 2020, begonnen wird.
Alle Informationen zur Antragsberechtigung, Höhe und Verfahren sowie das nötige Formular finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

Bitte beachten Sie, dass die Förderanträge nicht ans Landesministerium sondern an die jeweilige Bezirksregierung zu stellen sind. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls unter dem folgenden Link:

 https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

zurück zur Übersicht

Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
info@stbk-nuernberg.de

 


Logo: Ihr Steuerberater