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Nürnberger Steuergespräche e.V.

Verein Nürnberger Steuergespräche e.V. baut Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis - werden auch Sie Mitglied!

Am 12.11.1998 wurde der Verein "Nürnberger Steuergespräche e.V." gegründet. Der Zweck der "Nürnberger Steuergespräche e.V." besteht in der Förderung der Wissenschaft (Forschung und Lehre) auf dem Gebiet des Steuerrechts, der betrieblichen Steuerlehre und des Prüfungswesens am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (Rechts- und Wirtschafts-wissenschaftliche Fakultät) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Zu den Gründungsmitgliedern gehören neben der Steuerberaterkammer Nürnberg und dem Landes-
verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. die drei Inhaber der Lehrstühle für "Steuerrecht", "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" und "Prüfungswesen". Die Mit-
gliedschaft steht nicht nur Steuerberatern, vereidigten Buchprüfern und Wirtschaftsprüfern offen, vielmehr sind alle im Bereich der Besteuerung und Prüfung Engagierten herzlich eingeladen, Mitglied zu werden.

Der Zweck des Vereins wird insbesondere durch den wissenschaftlichen Meinungs- und Erfahrungsaustausch der Vereinsmitglieder untereinander und mit den beteiligten Lehrstühlen verwirklicht. Kern dieser immer wieder angemahnten Kooperation zwischen Praxis und Wissenschaft bildet die Veranstaltung "Nürnberger Steuergespräche", in der in regelmäßiger Folge aktuelle und zukunftsträchtige Themen aus den Bereichen Steuern und Prüfung, die sowohl für Unternehmen, den Berufsstand als auch für die Wissenschaft von Interesse sind, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Durch die "Nürnberger Steuergespräche e.V." sollen die Forschung und Lehre der Lehrstühle für "Steuerrecht", "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" und "Prüfungswesen" gefördert werden. Hierzu gehören auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Unterstützung bei der Information der Vereinsmitglieder und der sonstigen interessierten Öffentlichkeit über die Arbeit der beteiligten Lehrstühle und des Vereins. Ein wichtiger Baustein der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist die Vergabe des bundesweit ausgeschriebenen "Förderpreises der Nürnberger Steuergespräche e.V."

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person sowie jede Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder Handelsrechts oder Partnerschafts- und Personengesellschaft werden.Der Mindestbeitrag beträgt 50 € pro Jahr für natürliche Personen und 160 € pro Jahr für juristische Personen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts oder Handelsrechts, Partnerschafts- und Personengesellschaften. Für Studierende ermäßigt sich der Mindestbeitrag auf 5 € pro Jahr (bitte Immatrikulationsbescheinigung beifügen!).

 

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Metropolregion Nürnberg

Die Steuerberaterkammer Nürnberg unterstützt die Initiative Metropolregion Nürnberg.

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Finanzämter

Alle Downloads zum Thema Finanzämter und Finanzamtsbeauftragte im Kammerbereich finden Sie in der rechten Spalte.

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Mittelstandspakt Bayern

Steuerberaterkammer Nürnberg ist Partner des Mittelstandspakt Bayern

Der Mittelstandspakt Bayern von Staatsregierung und 44 weiteren Partnern ist am 22. Juni 2009 unterzeichnet worden. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und Wirtschaftsminister Martin Zeil haben damit deutlich gemacht, dass die Freien Berufe mit ihren wissensbasierten Leistungen gerade in der derzeitigen Wirtschaftskrise eine tragende Säule des Mittelstandes darstellen. Dem Bündnis gehören neben der Steuerberaterkammer u. a. die bayerischen IHKs, der Verband Freier Berufe in Bayern e.V., die Bayerische Architektenkammer, der Bayerische Bankenverband, der Sparkassenverband Bayern und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband an.

Beim Startschuss des Pakts unterstrichen Seehofer und Zeil: „Mit dem Pakt wollen wir gerade in der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise ein klares und bewusstes Signal zur Unterstützung unseres Mittelstandes in seiner ganzen Breite setzen. Auch wenn in der öffentlichen Wahrnehmung Groß-
unternehmen wie Arcandor oder Opel im Vordergrund stehen, muss allen klar sein, der Mittelstand ist entscheidend für die Zukunft unseres Landes. Unser Mittelstand steht für gelebte Verantwortung für Arbeitsplätze, Innovation und nachhaltiges Wirtschaften. Der Mittelstand ist Herz, Seele und Motor der Sozialen Marktwirtschaft. Die von uns angestrebte Renaissance der Sozialen Marktwirtschaft gelingt nur mit einem starken Mittelstand im Zentrum. Mit dem Mittelstandspakt unterstreichen wir den Anspruch Bayerns, Mittelstandsland Nummer 1 in Deutschland zu sein.

"Konkret steht der vom Wirtschaftsministerium vorbereitete Mittelstandspakt auf den vier Säulen „Gute Rahmenbedingungen schaffen“, „Substanz bewahren“, „Neues ermöglichen“ und „Informieren und Kommunizieren“. Die Staatsregierung will Mittelständler besser über staatliche Hilfs- und Förderangebote informieren. Die Paktpartner aus der Wirtschaft sollen die Möglichkeit haben, direkt Einfluss auf die Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Bayern zu nehmen. Weitere Ziele des Paktes sind: Die Ausarbeitung neuer Unterstützungsinitiativen sowie die Formulierung gemeinsamer Positionen zu wichtigen Mittelstandsthemen und Gesetzesvorhaben in EU, Bund und Land.

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Allgemeine Links

Die Aussagen, Meinungsäußerungen und Informationen, die die nebenstehenden Links enthalten, stammen nicht von der Steuerberaterkammer Nürnberg und wurden von der Kammer inhaltlich nicht geprüft. So ist es nicht auszuschließen, dass diese im Einzelfall Irrtümer enthalten oder unzutreffend sind. Die Kammer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte der Verweise.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
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Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
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