Am 12.11.1998 wurde der Verein "Nürnberger Steuergespräche e.V." gegründet. Der Zweck der "Nürnberger Steuergespräche e.V." besteht in der Förderung der Wissenschaft (Forschung und Lehre) auf dem Gebiet des Steuerrechts, der betrieblichen Steuerlehre und des Prüfungswesens am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (Rechts- und Wirtschafts-wissenschaftliche Fakultät) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Zu den Gründungsmitgliedern gehören neben der Steuerberaterkammer Nürnberg und dem Landes-
verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. die drei Inhaber der Lehrstühle für "Steuerrecht", "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" und "Prüfungswesen". Die Mit-
gliedschaft steht nicht nur Steuerberatern, vereidigten Buchprüfern und Wirtschaftsprüfern offen, vielmehr sind alle im Bereich der Besteuerung und Prüfung Engagierten herzlich eingeladen, Mitglied zu werden.
Der Zweck des Vereins wird insbesondere durch den wissenschaftlichen Meinungs- und Erfahrungsaustausch der Vereinsmitglieder untereinander und mit den beteiligten Lehrstühlen verwirklicht. Kern dieser immer wieder angemahnten Kooperation zwischen Praxis und Wissenschaft bildet die Veranstaltung "Nürnberger Steuergespräche", in der in regelmäßiger Folge aktuelle und zukunftsträchtige Themen aus den Bereichen Steuern und Prüfung, die sowohl für Unternehmen, den Berufsstand als auch für die Wissenschaft von Interesse sind, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Durch die "Nürnberger Steuergespräche e.V." sollen die Forschung und Lehre der Lehrstühle für "Steuerrecht", "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" und "Prüfungswesen" gefördert werden. Hierzu gehören auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Unterstützung bei der Information der Vereinsmitglieder und der sonstigen interessierten Öffentlichkeit über die Arbeit der beteiligten Lehrstühle und des Vereins. Ein wichtiger Baustein der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist die Vergabe des bundesweit ausgeschriebenen "Förderpreises der Nürnberger Steuergespräche e.V."
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person sowie jede Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder Handelsrechts oder Partnerschafts- und Personengesellschaft werden.Der Mindestbeitrag beträgt 50 € pro Jahr für natürliche Personen und 160 € pro Jahr für juristische Personen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts oder Handelsrechts, Partnerschafts- und Personengesellschaften. Für Studierende ermäßigt sich der Mindestbeitrag auf 5 € pro Jahr (bitte Immatrikulationsbescheinigung beifügen!).