Nr. Leistung des
Steuerberaters
Gebührenart
Gebührenrahmen
Gegenstandswert
1. (erstmaliges) Einrichten einer Buchführung, § 32 StBVV Zeitgebühr 30,00 € bis 75,00 € je angefangene halbe Stunde ./.
2. Erledigung der gesamten Buchführung einschl. Kontieren der Belege und Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, § 33 Abs. 1 StBVV   Wertgebühr (Monatsgebühr) nach Tabelle C 2/10 bis 12/10 Jahresumsatz oder Summe des Aufwandes (der jeweils höhere Betrag)
3. erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten, § 34 Abs. 1 StBVV Betragsgebühr 5,00 € bis 18,00 € je Arbeitnehmer  
4. Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung, § 34 Abs. 2 StBVV Betragsgebühr 5,00 € bis 28,00 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeit-
raum (in der Regel monatlich). In besonders schwierigen Fällen, z.B. beim Baulohn, können auch höhere Gebühren vereinbart werden.
 
5. Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV Wertgebühr nach Tabelle B 10/10 bis 40/10 das Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung
6. Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, § 27 Abs. 1 StBVV Wertgebühr nach Tabelle A 1/20 bis 12/20 Summe der Einnahmen oder Summe der Werbungskosten (der jeweils höhere Betrag), mindestens 8.000 €
7. Anfertigung der Einkommensteuer-
erklärung ohne Ermittlung der Einkünfte, § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV
Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 €
8. Anfertigung der Körperschaftsteuer-
erklärung , § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV
Wertgebühr nach Tabelle A 2/10 bis 8/10 Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzuges, mindestens 16.000 €
9. Anfertigung der Gewerbesteuer-
erklärung nach dem Gewerbeertrag, § 24 Abs. 1 Nr.5 StBVV
Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 Gewerbeertrag vor Berücksichtigung des Freibetrages und eines Gewerbeverlustes, mindestens 8.000 €
10. Anfertigung der Kapitalertragsteuer-
erklärung, § 24 Abs. 1 Nr. 14 StBVV
Wertgebühr nach Tabelle A 1/20 bis 6/20 Summe der kapitalertragsteuer-
pflichtigen Kapitalerträge, mindestens 4.000 €
11. Anfertigung der Umsatzsteuer-
Voranmeldung, § 24 Abs. 1 Nr. 7 StBVV
Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 10 % des Gesamtbetrages der für Lieferungen oder sonstige Leistungen erhaltenen Entgelte zzgl. des Eigenverbrauches, mindestens 650 €
12. Umsatzsteuer-
jahreserklärung, § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV
Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 8/10 wie 12., Mindestgegenstandswert hier jedoch 8.000 €