Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Weiterbildungsstipendium BMBF) und unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Durchgeführt wird das Programm von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Die Steuerberaterkammer nimmt neue Stipendiatinnen und Stipendiaten jeweils bis Mitte des Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Mai des laufenden Jahres. Im anschließenden Auswahlverfahren werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bitte nutzen Sie das unten stehende Bewerbungsformular.
Im Bewerbungsverfahren werden der Notendurchschnitt, der Schulabschluss vor Beginn der Ausbildung, die zu fördernde Maßnahme und ein eventuell vorhandener Migrationshintergrund berücksichtigt. Ende Juli/Anfang August des jeweiligen Jahres erhalten die Bewerber den Bescheid über die Aufnahme oder Ablehnung.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.