Meister-BAföG kann für die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in beantragt werden. Für die Bestätigung der Zulassungs­voraussetzungen in Bezug auf das Meister-BAföG ist notwendig, dass Sie neben der Anlage zum Formblatt Z, die von der Steuerberaterkammer Nürnberg auszufüllen ist, auch folgende Unterlagen (per Post) einreichen:

  • Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in

  • Kopie des Prüfungszeugnisses über die Ausbildung zum/r Steuer­fach­angestellten bzw. eine vergleichbare Ausbildung (beglaubigt, falls die Prüfung nicht vor der Steuer­berater­kammer Nürnberg abgelegt wurde)

  • Beschäftigungsnachweis (mit Originalunterschrift), wichtig für die Berechnung der Berufspraxis

  • Überweisung der Bearbeitungsgebühr gem. § 3, Abschnitt II, Ziff. 14 Gebührenordnung in Höhe von 35,00 EUR (die Gebühr können Sie auf die spätere Zulassungsgebühr anrechnen)

Ohne Nachweis der o.g. Dokumente sowie ohne Eingang der Bearbeitungsgebühr können die Zulassungs­voraussetzungen leider nicht bestätigt werden.