Seit dem 1. September 2013 erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss einen Meisterbonus. Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln die Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlichrechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.
Eine Aufstellung der relevanten Abschlüsse sowie die Richtlinie zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung finden Sie unten. Hierzu zählt ebenfalls die Fortbildungsprüfung zum/r Steuerfachwirt/in. Eine erstmalige Vergabe erfolgte an die Absolventen der Steuerfachwirtprüfung 2013/14.
Die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen ermittelt. Voraussetzung ist, dass die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt wurde. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Bayern liegen.