Die Kammerversammlung tagt mindestens einmal jährlich.
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, der Beitrags- und Gebührenordnung
- Genehmigung des Jahresabschlusses und des Haushaltplanes
- Festsetzung von Beiträgen
- Wahl des Vorstandes und Präsidiums der Kammer
Die Termine der nächsten Kammerversammlung finden Sie bei den VERANSTALTUNGEN.