Fachberater
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Zusatzqualifikation Fachberater/in

Der Weg zum amtlichen Fachberatertitel

Steuerberater können einen amtlichen Fachberatertitel erlangen, um eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete kenntlich zu machen. Dies hat die 17. Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer am 28. März 2007 in Erfurt beschlossen. Der Fachberater wurde zunächst für die Gebiete "Internationales Steuerrecht" sowie "Zölle und Verbrauchsteuern" eingeführt. 

Button PDF  Fachberaterordnung (Stand 01. August 2022) 
Button PDF FAQs Fachberaterordnung

Die amtliche Verleihung gewährleistet, dass der Steuerberater, der den Fachberatertitel führt, im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen überdurchschnittliche theoretische und praktische Kenntnisse besitzt. Verbraucher können sich daher auf den hohen Qualitätsstandard verlassen, den die Bezeichnung „Steuerberater“ garantiert. Da die genannten Fachberatertitel von den Steuerberaterkammern amtlich verliehen werden, dürfen diese auch als Zusatz zur Berufsbezeichnung geführt werden.

Button PDF  ANTRAG auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung
gem. § 16 Abs. 1 FBO 

Button PDF Anlage 1 zum Antrag
Fall-Liste Fachberater IStR

Button PDF Anlage 1 zum Antrag
Fall-Liste Fachberater Zölle und Verbrauchssteuern

Button PDF Anlage 2 zum Antrag
auf Verleihung einer Fachberaterbezeichnung

 

Fachausschüsse

Fachberater/in für Internationales Steuerrecht

Für Steuerberater gewinnen Fragen der internationalen Besteuerung zunehmend an Bedeutung, da auch kleine und mittelständische Betriebe immer häufiger grenzüberschreitend tätig sind. Der Bedarf an kompetenten Steuerexperten wächst. Mit dem von der Steuerberaterkammer amtlich verliehenen Titel „Fachberater/-in für Internationales Steuerrecht“ haben Steuerberater die Möglichkeit, auf ihr Spezialgebiet hinzuweisen und sich am Markt zu profilieren.

Lehrgang Fachberater/in für Internationales Steuerrecht

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bietet einen Wochenend-Lehrgang (online) für die Fortbildung zum Fachberater IStR an. Er startet am 27. Februar 2025 mit Prof. Dr. Stephan Kudert.

Button OnlineAnsichtoText  Online-Lehrgang Fachberater IStR (BStBK) 


Round Table IStR - die Netzwerk-Plattform zum Praxisaustausch

In Kooperation mit dem Verein zur Förderung des Steuerstudiums an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (Netzwerk Steuern) führt die Steuerberaterkammer Nürnberg den Round Table IStR als Fortbildungsveranstaltung fort. Damit ist es möglich, einen Nachweis für den Fachberater IStR zu erhalten. 

Nächster Termin:
aktuell nicht definiert

Fachberater/in Zölle & Verbrauchsteuern

Die Steuerberaterkammer Hamburg und die Steuerberaterkammer Nürnberg haben einen gemeinsamen Fachausschuss nach § 12 Satz 1 der Fachberaterordnung gebildet. Bei der Steuerberaterkammer Nürnberg eingehende Anträge auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung und Anträge von Lehrgangsveranstaltern nach § 4 Abs. 1 FBO sind der geschäftsführenden Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Hamburg nach formeller Prüfung zuzuleiten. Für die Verleihung, die Rücknahme und den Widerruf der Fachberaterbezeichnung ist die Steuerberaterkammer zuständig, welcher der betroffene Steuerberater zum Zeitpunkt der Entscheidung angehört, § 19 Abs. 2 FBO.

Lehrgang Fachberater/in für Zölle & Verbrauchsteuern

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bietet einen Wochenend-Lehrgang (online + Präsenz (Münster)) für die Fortbildung zum Fachberater Zölle &Verbrauchsteuern an. Er startet am 18. September 2025 mit Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang

Button OnlineAnsichtoText  Online-Lehrgang Fachberater Zölle &Verbrauchsteuern (BStBK) 

Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
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