Möchten Sie sich zur nächsten Steuerfachwirtprüfung anmelden, so tun Sie dies bitte bis spätestens 31.08.2024 über das Antragsportal:

 Antragsportal Signet Antragsportal > Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung 

 

Button PDF   Formular Beschäftigungsnachweis


Sonderfälle/Notwendige individuelle Einzelfallprüfung
Treffen die oben aufgeführten Punkte alle nicht zu, so ist es in Ausnahmefällen möglich, einen Antrag auf verbindliche Auskunft für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in bei der Steuerberaterkammer zu stellen. Die Bearbeitung dieses Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 35,- EUR können Sie auf die spätere Zulassungsgebühr anrechnen.

Button OnlineAnsichtoText  Antrag auf verbindliche Auskunft

ÄNDERUNGEN ZUR PRÜFUNGSORDNUNG (STEUERFACHWIRTE)

Button OnlineAnsichtoText  Details zu den Änderungen 

 



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