Die Anmeldung zur nächsten Steuerfachwirtprüfung ist ab dem 01.06.2025 möglich.
Den nötigen Link finden Sie dann an dieser Stelle.

Beschäftigungsnachweis für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin

Button PDF  Formular Beschäftigungsnachweis

Sonderfälle/Notwendige individuelle Einzelfallprüfung
Treffen die oben aufgeführten Punkte alle nicht zu, so ist es in Ausnahmefällen möglich, einen Antrag auf verbindliche Auskunft für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in bei der Steuerberaterkammer zu stellen. Die Bearbeitung dieses Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 35,- EUR können Sie auf die spätere Zulassungsgebühr anrechnen.

Button PDF  Antrag auf verbindliche Auskunft

ÄNDERUNGEN ZUR PRÜFUNGSORDNUNG (STEUERFACHWIRTE)

Button PDF  Details zu den Änderungen 

 



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