Wer ist berechtigt, an der Fortbildung zum Fachassistenten Rechnungswesen & Controlling teilzunehmen?

• Steuerfachangestellte, die nach Ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

• Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums, die danach wenigstens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

• Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z.B. Bankkaufmann, Industriekaufmann,...), mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

• Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

Steuerfachangestellte
2 Jahre Praxis

Hochschulabsolvent
3 Jahre Studium
+ 2 Jahre Praxis
Kaufm. Ausbildung
4 Jahre Praxis,
davon 3 bei StB
Andere
6 Jahre Praxis,
davon 5 bei StB

Die genauen Vorgaben finden Sie in der Prüfungsordnung im Menü PRÜFUNG

 

ZULASSUNGSANTRAG

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der Steuerberaterkammer Nürnberg: der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung Rechnungswesen und Controlling (FARC) ist immer nur für das aktuelle Jahr, jeweils ab 01. Mai, möglich.

Der Antrag für das Prüfungsjahr 2025 kann ab dem 01. Mai 2025 gestellt werden.
Den entsprechenden Link finden Sie dann hier an dieser Stelle.

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