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Formular Geldwäsche

Hinweis Geldwäsche

Abgabe eines Hinweises bzgl. Pflichtverstoßes nach dem GwG

Gemäß § 53 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz) bieten die Steuerberaterkammern in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde ein System zur Annahme von Hinweisen an, die auf potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG) und gegen auf Grundlage des GwG erlassenen Rechtsverordnungen und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung aufmerksam machen.

Möchten Sie einen entsprechenden Hinweis abgeben, so nutzen Sie bitte das nachfolgende Formular. Die dort erfassten Daten werden verschlüsselt übertragen. Die Hinweise können auch in anonymer Form erfolgen. Angaben zur Nutzung/Verwendung von Daten und Angaben finden Sie unter § 53 GwG.

Hinweise können auch auf anderem Weg an die Aufsichtsbehörden übermittelt werden. Wir weisen darauf hin, dass in desem Fall kein geschützter Kommunikationsweg gewährleistet werden kann.

Ihre freiwilligen Angaben

Die Angabe Ihrer Daten ist freiwillig

Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
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