In Restrukturierungs- und Insolvenzsachen können erfahrene Steuerberater als Restrukturierungsbeauftragte bestellt werden. Bereits im Vorfeld des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens können Steuerberater zudem als Sanierungsmoderator bestellt werden.
Verzeichnis für Restrukturierungsbeauftragte (April 2023)
Um den Berufsstand zu unterstützen, will die Bundessteuerberaterkammer ein neues Verzeichnis für Restrukturierungsbeauftragte schaffen. Über dies sollen die zuständigen Restrukturierungsgerichte und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Mandantschaft die Möglichkeit erhalten, speziell fortgebildete Berufsangehörige zu finden.
Aus Sicht der BStBK erfüllen insbesondere Steuerberater und Steuerberaterinnen, die den Titel „Fachberater/in für Restrukturierung und Unternehmensplanung“ des DStV e.V. erworben haben, die Voraussetzungen nach dem StaRUG. Durch den Lehrgang, die Leistungskontrollen und die Dokumentation von Fällen haben sie ihre besondere Kompetenz nachgewiesen, die durch regelmäßige Fortbildungen in den Folgejahren gesichert wird. Die Steuerberaterkammern Hamburg, Düsseldorf, Nürnberg und Sachsen werden aus verwaltungsökonomischen Gründen auch für Berufskollegen aus anderen Steuerberaterkammerbereichen das Verzeichnis führen. So wird bei der Kammer Nürnberg das Verzeichnis für die Gerichte Nürnberg, München, Karlsruhe und Stuttgart geführt.