Praktikum

Navigation

Praktikum

Einstiegsqualifizerung (EQ)

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Der Vortei für Steuerberaterkanzleien:
Sie lernen die Jugendlichen im betrieblichen Alltag kennen und können sie gezielt an die Inhalte der Ausbildung heranführen.

Ein solches Praktikum dauert zwischen 6 und 12 Monaten. Die Teilnehmer erhalten von der Kanzlei eine Vergütung. Diese kann von der Agentur für Arbeit bezuschusst werden.

Die Einstiegsqualifizierung muss vorab von der Agentur für Arbeit genehmigt werden. Anschließend wird ein Vertrag zwischen Praktikanten und Arbeitgeber vereinbart. Dieser muss der Steuerberaterkammer zur Genehmigung/Eintragung eingereicht werden.

Die Einstiegsqualifizierung kann nur dann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden, wenn sie mindestens 1 Jahr andauert und die Zwischenprüfung mitgeschrieben wird. Das Ergebnis der Zwischenprüfung muss im Durchschnitt des Gesamtergebnisses liegen.

Die erfolgreiche Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung kann durch ein Zertifikat der Steuerberaterkammer Nürnberg bestätigt werden.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an.

Button Kontakt  Ansprechpartner bei der Kammer:
Frau Thüringer: Tel. 0911/94626-19

Downloads

Praktikumspaket

Vorlagen für Steuerberaterkanzleien

Schüler und Studenten können bei ausgewählten Kanzleien ein Praktikum absolvieren und so in den Beruf des Steuerfachangestellten oder Steuerberaters hinein schnuppern.

Vorlagen zum Download:

Button PDF Allgemeine Hinweise für Kanzleien
Button PDF Praktikumsflyer für Kanzleien
Button PDF Handreichung zur Durchführung
Button PDF Vereinbarung über ein Schülerpraktikum
Button PDF Praktikumsplan
Button PDF Praktikumsbescheinigung/-zeugnis
Button PDF Feedback-Bogen
Button OnlineAnsichtoText Praktikanten-Paket der BStBK
(mit Musterfällen) (Stand 27.03.2024)

Hinweis:
Die Steuerberaterkammer Nürnberg empfiehlt die Zahlung einer Praktikumsvergütung, obwohl keine gesetzliche Vergütungspflicht existiert.

Zurück

 

Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
info@stbk-nuernberg.de

 


Logo: Ihr Steuerberater