Betriebswirtschaftl. Beratung
Betriebswirtschaftl. Beratung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Die  betriebswirtschaftliche Beratung nimmt für Unternehmen einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Dies gilt nicht nur für große, sondern auch für viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Kleine und mittelständische Unternehmen sind vor allem gekennzeichnet durch eine geringe Kapital- und Personaldecke, die Wahrnehmung mehrerer Funktionen in Personalunion, sowie kaum freie Kapazitäten für zusätzliche Aufgaben und die Abhängigkeit von wenigen Kunden.

Mandanten, die ihre steuerliche Beratung durch eine zusätzliche betriebswirtschaftliche Beratung ergänzen, erhalten einen erheblichen Mehrwert. Im Unterschied zu allen anderen Anbietern betriebswirtschaftlicher Beratungen hat der Steuerberater meist ein Dauermandatsverhältnis mit guten persönlichen Kontakten zu seinen Mandanten und detaillierten Kenntnissen über die betrieblichen, finanziellen und persönlichen Verhältnisse im Mandantenbetrieb. Dementsprechend ist auch seine betriebswirtschaftliche Beratung nicht nur auf kurzfristigem, einmaligen Erfolg, sondern auf eine längerfristige und dauerhafte Wirkung ausgerichtet.

Die Beratung bezieht sich dabei auf alle Phasen der Unternehmensführung: von der Existenzgründung bis hin zur Beratung im Krisenfall. Dabei unterstützt der Steuerberater die Geschäftsführung bei sämtlichen Entscheidungen der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung. Der Steuerberater ist somit der ideale Berater und erster Ansprechpartner bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, wie z. B. Investitionsentscheidungen, Finanz- und Erfolgsplanung, Personalfragen, Unternehmensnachfolge, Unternehmensberatung, Rating, Rechtsformwechsel usw.

Steuerberater übernehmen im Rahmen des Rechnungswesens auch die Beratung hinsichtlich der Organisation des Rechnungswesens und des dazugehörigen Controllings sowie der integrierten Unternehmungsplanung. Diese betriebswirtschaftliche Beratung zielt umfassend auf eine Stärkung des wirtschaftlichen Erfolgs und der Wettbewerbsposition der beratenen Mandantenunternehmen ab.

Flyer

Betriebswirtschaftliche Beratung: Leistungen

Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Beratung kann der Steuerberater verschiedene Leistungen erbringen. Hierzu zählen z.B.:

  • betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Bilanzanalyse
  • Controlling
  • EDV- bzw. IT-Anwendungsberatung
  • Existenzgründung, -aufbau, -festigung
  • Fusionen
  • Finanzplanung, Liquiditätsplanung
  • Steuerliche Beratung bei Gesellschafts- und anderen Verträgen
  • Investitionsberatung, Investitionsrechnung
  • Beratung bei Investitionsentscheidungen und bei Finanzierungsfragen, Unterstützung bei Bankgesprächen und Finanzierungsverhandlungen
  • Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalyse
  • Managementberatung
  • Marketingberatung
  • Personalberatung
  • Organisationsberatung, z.B. hinsichtlich des Betriebs- und Verwaltungsablaufs 
  • Beratung bei der Rechtsformwahl und Standortplanung unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten 
  • Steuerplanung
  • Subventionen und Fördermittel
  • Integrierte Unternehmensplanung
  • Umweltschutzberatung 
  • Unternehmensbewertung 
  • Erarbeitung von wirtschaftlich tragfähigen Unternehmenskonzepten
  • Unternehmenskauf und -verkauf

Offensive Unternehmensnachfolge.Bayern

Mit Unterstützung der Steuerberaterkammer Nürnberg


Seit 20. November 2017 ist der neue Auftritt zur Offensive Unternehmensnachfolge.Bayern online. In ihrer Pressemitteilung stellten die Präsidenten der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, Herr Peteranderl, und des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages, Herr Dr. Sasse, die neue Studie „Erhebung und Analyse zur Unternehmensnachfolge in Bayern“ vor. Sie bildete quasi den Startschuss für die Offensive Unternehmensnachfolge.Bayern.

Die Offensive Unternehmensnachfolge.Bayern ist eine gemeinsame Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags sowie der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Handwerkskammern. Die Offensive wird von zahlreichen Partnern aus der Wirtschaft, darunter auch die Steuerberaterkammer Nürnberg, unterstützt. Sie zielt darauf ab, Bayerns Familienunternehmer frühzeitig für Fragen der Unternehmensnachfolge zu sensibilisieren und über breit gefächerte Unterstützungsangebote zu informieren. Die Partner der Offensive werden den Generationenwechsel im bayerischen Mittelstand mit großem Engagement begleiten, Maßnahmen koordinieren und Vernetzungspotentiale nutzen.

Kristallisationspunkt der Offensive ist die neue Nachfolgewebsite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums:
www.unternehmensnachfolge-in-bayern.de

Link

Leistungen des Steuerberaters für das Unternehmen in der Krise

Befindet sich ein Unternehmen in einer schwierigen Lage, ist es sinnvoll, frühzeitig den Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Mit seiner Unterstützung können rechtzeitig geeignete Maßnahmen getroffen werden, um eine Krise zu verhindern.

Ist das Unternehmen bereits in eine schwere Krise geraten, kann der Steuerberater mit der Sanierungsfähigkeitsprüfung und der Erstellung eines Sanierungskonzeptes bzw. Insolvenzplanes beauftragt werden. Grundsätzlich gilt auch hier, dass die Vergütung nach Maßgabe der Üblichkeit, der Billigkeit oder nach freier Vereinbarung berechnet wird. Für einzelne Beratungsgebiete wie Liquidation, Sanierung oder Investition und Finanzierung ist der Ansatz von Wertgebühren besonders geeignet, da konkrete Vermögenswerte vorliegen, die durch die Beratung verändert und gestaltet werden. Bei der Liquidation können z.B. die zu liquidierenden Aktivwerte bzw. die Bilanzwerte als zu berücksichtigender Gegenstandswert angesetzt werden. In anderen Bereichen wie der Innovationsberatung, der Organisationsberatung oder der Einführung von Kostenrechnungssystemen ist der Zeitgebühr der Vorzug zu geben, da die Vermittlung von Expertenwissen im Mittelpunkt der Leistung steht.

Um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu vermeiden, kann der Unternehmer den Steuerberater mit der Prüfung der Vor- und Nachteile eines außergerichtlichen Vergleichs sowie mit der Erstellung eines Unternehmenskonzeptes beauftragen. In der Sache entspricht das Unternehmenskonzept dem Insolvenzplan.

Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
info@stbk-nuernberg.de

 


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