Möchten Sie sich zur nächsten Steuerberaterprüfung anmelden, so tun Sie dies ab dem 01.01.2025 bis 30.04.2025 über das Antragsportal:
Antragsportal > Zulassung zur Steuerberaterprüfung |
HINWEIS
Dem Antrag sind die Unterlagen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 und 3 DVStB als beglaubigte Kopie auf dem Postweg einzureichen. Fotokopien oder Abschriften von erforderlichen Unterlagen müssen von einer Behörde oder von einer sonstigen Stelle, die zur Beglaubigung befugt ist, beglaubigt werden. Der Beglaubigungsvermerk muss ein Dienstsiegel enthalten.
Formular Arbeitgeberbescheinigung | |
Infoblatt Prüfungserleichterung (zur Vorlage beim Amtsarzt) |
SHORT FACTS
- Wir bitten von Nachfragen bzgl. des Eingangs und Bearbeitungsstandes aus organisatorischen Gründen abzusehen. Sie erhalten zeitnah nach Eingang Ihres Antrages eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Bitte warten Sie mit der Überweisung der Prüfungsgebühr, bis Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben.
- Notwendige Unterlagen bei Wiederholungsantrag: Antrag auf Zulassung, Passbild, aktueller Lebenslauf
(bitte nicht verwirren lassen: im Antragsportal sind z.T. weitere notwendige Unterlagen aufgeführt. Für das Kammergebiet Nürnberg genügen die hier aufgeführten Unterlagen!)