Hinweis auf § 56 Infektionsschutzgesetz
20.03.2020
Werden einzelne Mitarbeiter nach Hause gesendet oder dürfen wegen Quarantäne nicht mehr arbeiten, kann dies ein Fall für das Infektionsschutzgesetz sein. Hier ist zu prüfen, ob beispielsweise die Voraussetzungen für eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zum Tragen kommen.
Wortlaut Infektionsschutzgesetz
zurück zur Übersicht Nächster Artikel |