Keine Bearbeitung von Pauschalanträgen (BLfSt)
20.03.2020
Derzeit bemüht sich die bayerische Steuerverwaltung, individuelle Anträge der Steuerberater zur steuerlichen Soforthilfe (PM StM Füracker 17.3.2020) schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie beobachtet aber eine zunehmende Praxis bayerischer Steuerberatungskanzleien, bayernweit ohne Individualisierung an allen Ämtern mit Mandanten standardisierte Sammelanträge zu senden. Die Bayerische Steuerverwaltung bittet um Verständnis, dass solche Pauschalanträge nicht bearbeitet werden können.
Antwortschreiben BLfSt zu Pauschalantrag (Datei geschwärzt)
zurück zur Übersicht Nächster Artikel |