FAQs zur Ausgangsbeschränkung - dürfen Steuerberater noch Mandanten beraten?
23.03.2020
Die Bayerische Staatsregierung listet auf ihrer Homepage die häufigsten Fragen zum Umgang mit der Ausgangsbeschränkung auf. Neben Alltagsfragen (z.B. Arztgang ohne Termin) geht es auch um berufspolitische Fragen, wie z.B.
"Dürfen Anwälte oder Steuerberater noch Mandanten beraten?
Berufliche Tätigkeit ist erlaubt. Kanzleien können weiterhin arbeiten und z. B. telefonisch Beratung leisten. Zwischen Kollegen ist der Mindestabstand von 1,5 m sicherzustellen. Als Mandant kann man geöffnete Kanzleien nur noch in dringenden und unaufschiebbaren Fällen aufsuchen. Auch Notariate sollten nur nach vorheriger Terminabsprache und nur in dringenden und unaufschiebbaren Fällen aufgesucht werden."
FAQs zur Ausgangsbeschränkung (Bayerische Staatsregierung)
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