LfA-Förderbank: Tilgungsaussetzung bei Darlehen mit Haftungsfreistellung
24.03.2020
Für bestehende LfA-Darlehen mit Haftungsfreistellung bietet die LfA in der Corona-Krise ab sofort eine einfache und schnelle Lösung zur Aussetzung von bis zu vier Tilgungsraten.
Die Hausbank kann – über das Zentralinstitut – mit Vordruck Nr. 567 ohne Beifügung weiterer Unterlagen bei der LfA die Tilgungsaussetzung beantragen.
Der Vordruck steht ab sofort auch im Download-Bereich des LfA-Bankenportals zur Verfügung.
Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, das bisherige Stundungsverfahren der LfA zu nutzen.
Antrag 567 Tilgungsaussetzung | |
Für Fragen zu den öffentlichen Finanzierungshilfen und für die Anforderung von Informationsmaterial stehen die Mitarbeiter der Förderberatung zur Verfügung:
LfA-Förderbank Service
Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr
Tel. 089 / 21 24 – 10 00
E-Mail info@lfa.de
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