Corona-Spezial

LfA-Förderbank: Tilgungsaussetzung bei Darlehen mit Haftungsfreistellung

24.03.2020

Für bestehende LfA-Darlehen mit Haftungsfreistellung bietet die LfA in der Corona-Krise ab sofort eine einfache und schnelle Lösung zur Aussetzung von bis zu vier Tilgungsraten.
Die Hausbank kann – über das Zentralinstitut – mit Vordruck Nr. 567 ohne Beifügung weiterer Unterlagen bei der LfA die Tilgungsaussetzung beantragen.
Der Vordruck steht ab sofort auch im Download-Bereich des LfA-Bankenportals zur Verfügung.

Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, das bisherige Stundungsverfahren der LfA zu nutzen.

Button PDF Antrag 567 Tilgungsaussetzung
Button PDF

Merkblatt Stundung Tilgungsraten

Für Fragen zu den öffentlichen Finanzierungshilfen und für die Anforderung von Informationsmaterial stehen die Mitarbeiter der Förderberatung zur Verfügung:

LfA-Förderbank Service
Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr
Tel. 089 / 21 24 – 10 00
E-Mail info@lfa.de

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