Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen für das Jahr 2018
26.03.2020
Das Bayerische Finanzministerium informiert in seiner Pressemitteilung vom 26.03.2020, dass auf Antrag die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2018 verlängert wird. Für durch die Corona-Pandemie Betroffene (z. B. durch eine Pandemiebedingte angespannte Personalsituation) gilt daher ab sofort folgende Regelung:
Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018
Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung der Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2018 beauftragt, kann Fristverlängerungsanträgen – auch rückwirkend vom 1. März 2020 an – bis längstens 31. Mai 2020 stattgegeben werden. Der Antrag muss schlüssig begründet werden.
Verspätungszuschläge werden für die Zeit der Fristverlängerung nicht erhoben. Bereits für diesen Zeitraum festgesetzte Verspätungszuschläge werden auf Antrag erlassen.
Pressemitteilung vom 26.03.2020 |
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