Sozialschutzpaket - das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert
27.03.2020
Das Bundeskabinett hat am 25. März 2020 den Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) beschlossen. Mit dem Entwurf stellt die Bundesregierung die Weichen, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Der Zugang in die Grundsicherungssysteme wird vorübergehend erleichtert. Die Bemessung des Kinderzuschlags wird vorübergehend an die gegenwärtige Situation angepasst. Diese Maßnahmen stärken insbesondere Familien mit geringem Einkommen und Selbständige ohne oder mit nur wenigen Angestellten.
- Verbessertes Krisen-Kurzarbeitergeld (KuG)
- Vereinfachter Zugang zu Grundsicherung
- Vereinfachter Zugang zum Kinderzuschlag
- Einsatz der sozialen Dienste in der Corona-Hilfe
- Nötiges Personal zur Aufrechterhaltung von Gesundheitsdienst und Infrastruktur
- Entschädigung wegen Kita- und Schulschließung
BMAS-Pressemitteilung 25.03.2020 | |
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