Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Kurzfakten zu Corona-Soforthilfen
01.04.2020
Bund und Länder haben sich am Wochenende auf eine Verwaltungsvereinbarung zu den Corona
Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige geeinigt. Dabei ist es gelungen, noch
weitere Vereinfachungen zu erreichen. Zum Beispiel wurde die Antragsfrist bis Ende Mai
verlängert und der Bezug von Hilfen nach dem SGB II ist kein Ausschlussgrund mehr für den Bezug
der Soforthilfen.
Die detailierte und aktualisierte Fassung finden Sie >> hier.
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