Kurzarbeitergeld bei COVID 19 - Internetservice der BfA
22.04.2020
Die Bundesagentur für Arbeit erhält derzeit viele Einzelanfragen zum Kurzarbeitergeld. Um der Bearbeitung der Anträge mehr Zeit einzuräumen, verweist die Regionaldirektion Bayern auf Ihre Homepage, wo sie eine eigene Rubrik für das Kurzarbeitergeld bei COVID 19 eingestellt hat.
Auf dieser Seite kommt man zu den bundesweiten Informationen zur Kurzarbeit mit den speziellen FAQs und den Hinweisen zum Antragsverfahren.
Außerdem finden Sie dort speziell für Bayern entwickelte Hilfsmittel, unter anderem:
- Info-Präsentation zum Thema Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit Covid-19
- Flyer Kurzarbeitergeld
- Übersicht zu möglichen Soforthilfen des Bundes und des Landes Bayern zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie
- Infoblatt zum Thema „Arbeitnehmerüberlassung – Eine Möglichkeit in der Corona-Pandemie“. Durch Arbeitnehmerüberlassung kann Kurzarbeit teilweise oder vollständig abgewendet werden
- Erklärvideos der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) zu dem Antragsverfahren für das Kurzarbeitergeld
Die Hilfsmittel werden mit entsprechendem Erstellungsdatum versehen, sodass auf einen Blick erkennbar ist, ob es neue Informationen gibt.
Kurzarbeitergeld COVID 19 - Regionaldirektion Bayern
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