Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen
27.04.2020
Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldung pünktlich zu übermitteln.
BMF-Schreiben vom 23.04.2020 |
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