Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
04.05.2020
Am 1. Mai ist die dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Sie beinhaltet unter anderem nun auch Vorgaben für Versammlungen, Gottesdienste und geänderte Betriebsuntersagungen.
Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung |
zurück zur Übersicht Nächster Artikel |