Corona-Spezial

LfA-Schnellkredit – Beantragung möglich

06.05.2020

Am 24.04.2020 kündigte die LfA Förderbank Bayern als Hilfe für Kleinstunternehmen, die im Zuge der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, den neuen LfA-Schnellkredit mit 100%-iger Haftungsfreistellung der Hausbank an. Anträge können seit 5. Mai 2020 bei den Hausbanken gestellt und bei der LfA eingereicht werden. Darlehenszusagen werden ab dem gleichen Tag erteilt.
 

LfA-Rundschreiben mit Antragsformularen zum Schnellkredit
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