Überbrückungshilfe - Registrierung
09.07.2020
Die Antragsstellung ist erst nach der erfolgreichen Registrierung und (wahrscheinlich) ab dem 10.07.2020 möglich.
Die Bearbeitung der Anträge wird für Bayern durch die IHK für München und Oberbayern erfolgen, die Auszahlung der Überbrückungshilfen soll am 24. Juli 2020 anlaufen.
Zu Beachten ist das Verhältnis zu anderen Hilfsprogrammen:
Sofern ein Unternehmen bereits Soforthilfe in Anspruch genommen hat und sich der Leistungszeitraum mit der Überbrückungshilfe überschneidet, wird für jeden sich überschneidenden Leistungsmonat ein Drittel der Soforthilfe abgezogen. Der Monat, in dem die Soforthilfe beantragt wurde, zählt als voller Monat mit.
Auch Leistungen aus anderen Corona-bedingten Hilfsprogrammen und aufgrund von Umsatzeinbußen gezahlte Versicherungsleistungen werden angerechnet, soweit sich Zweck und Leistungzeiträume decken.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2020.
Über folgenden Link gelangen Sie zur Registrierungsseite des BMWi zur Überbrückungshilfe (nur für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer)
BMWi Überbrückungshilfe Log-in | |
Hotline zur Registrierung 0521 5603189-179 oder per E-Mail: de-hl-ueberbrueckung@kpmg.com |
Unterhalb des blauen Buttons ANMELDEN finden Sie den Link zur erstmaligen Registrierung ("Sie haben noch keinen Account?..."). Den Benutzernamen vergeben Sie an dieser Stelle selbst.
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