Corona-Spezial

Überbrückungshilfe - Registrierung

09.07.2020

Die Antragsstellung ist erst nach der erfolgreichen Registrierung und (wahrscheinlich) ab dem 10.07.2020 möglich.

Die Bearbeitung der Anträge wird für Bayern durch die IHK für München und Oberbayern erfolgen, die Auszahlung der Überbrückungshilfen soll am 24. Juli 2020 anlaufen.

Zu Beachten ist das Verhältnis zu anderen Hilfsprogrammen:
Sofern ein Unternehmen bereits Soforthilfe in Anspruch genommen hat und sich der Leistungszeitraum mit der Überbrückungshilfe überschneidet, wird für jeden sich überschneidenden Leistungsmonat ein Drittel der Soforthilfe abgezogen. Der Monat, in dem die Soforthilfe beantragt wurde, zählt als voller Monat mit.
Auch Leistungen aus anderen Corona-bedingten Hilfsprogrammen und aufgrund von Umsatzeinbußen gezahlte Versicherungsleistungen werden angerechnet, soweit sich Zweck und Leistungzeiträume decken.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2020.

Über folgenden Link gelangen Sie zur Registrierungsseite des BMWi zur Überbrückungshilfe (nur für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer)

Button OnlineAnsichtoText  BMWi Überbrückungshilfe Log-in
Button Kontakt Hotline zur Registrierung 0521 5603189-179
 oder per E-Mail: de-hl-ueberbrueckung@kpmg.com

Unterhalb des blauen Buttons ANMELDEN finden Sie den Link zur erstmaligen Registrierung ("Sie haben noch keinen Account?..."). Den Benutzernamen vergeben Sie an dieser Stelle selbst.



zurück zur Übersicht

Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
info@stbk-nuernberg.de

 


Logo: Ihr Steuerberater