Richtlinie für Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen
03.08.2020
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (BMWi) informiert über die Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen vom 23. Juli 2020 (BayMBl. 432) sowie die konsolidierte Fassung der Richtlinie:
Richtlinie Überbrückungshilfe (Änderungen vom 23.07.2020) | |
Richtlinie Überbrückungshilfe (konsolidierte Fassung vom 29.07.2020) |
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