Corona-Spezial

Überbrückungshilfe - Antragstellung ab 10.08. auch durch Rechtsanwälte möglich

06.08.2020

Neben Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sind nunmehr auch Rechtsanwälte berechtigt, im Rahmen des Antragstellungsverfahrens tätig zu werden. Das BMWi teilte mit, dass sich Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten die Corona-Überbrückungshilfen beantragen wollen, ab dem 10.08.2020 an der digitalen Online-Plattform des BMWi anmelden können.

Button OnlineAnsichtoText  Überbrückungshilfe-Infos der Bundesrechtsanwaltskammer



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