Überbrückungshilfe - Hinweis zu den "Erklärungen des Antragstellers"
06.08.2020
Die IHK für München und Oberbayern berichtet, dass bei zahlreichen Überbrückungshilfeanträgen entweder nicht unterschriebene, nicht vollständig ausgefüllte oder andere Erklärungen (BStBK-Checkliste, Mandantenvollmachten, Bewilligungsanträge, etc.) im Portal hochgeladen werden. Sie weist darauf hin, dass in diesen Fällen der Antrag nicht bewilligt werden kann.
Zur Beantragung der Überbrückungshilfe ist es erforderlich, das Formular „Erklärungen des Antragstellers“ auszudrucken, es vollständig auszufüllen (es darf nicht verändert oder anderweitig ergänzt werden!) und durch den Mandanten unterschreiben zu lassen. Das Formular ist anschließend einzuscannen und im Antragsportal hochzuladen.
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