Überbrückungshilfe: Möglichkeit der Antragsrücknahme
10.08.2020
Die IHK für München und Oberbayern informiert, dass nun die Möglichkeit besteht, gestellte Anträge auf Überbrückungshilfe zurückzunehmen. Dies ist solange möglich, wie die Anträge im Portal den Vorgangstatus BEANTRAGT haben; also noch nicht in Bearbeitung oder final beschieden sind. Die Rücknahme erfolgt durch Anklicken des Feldes ZURÜCKZIEHEN bei dem betreffenden Antrag in der ANTRAGSLISTE. Nach Rücknahme des Antrags kann für den betreffenden Antragsteller erneut ein Antrag eingereicht werden.