Überbrückungshilfe: Themenblatt zu den aktuellen Neuerungen
13.08.2020
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat mit dem Themenblatt zur Überbrückungshilfe die zuletzt bekannt gegebenen Neuerungen veröffentlicht. Neu sind zum Beispiel die seit 10. August 2020 geltende Berechtigung für Rechtsanwälte, Anträge auf Überbrückungshilfe zu stellen, sowie die Fristverlängerung für die Antragsstellung bis 30. September 2020 (ursprünglich 31. August 2020).
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Themenblatt Überbrückungshilfe (BMWi 11.08.2020) |