Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen
21.09.2020
In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 14. September 2020, Az. PGÜ-3560-3/2/39, wurden als wesentliche Änderungen u.a. die Verlängerung der Antragsfrist bis 30. September 2020 sowie die Zulassung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als prüfende Dritte festgelegt.
Weitere Anpassungen:
- Erleichterungen gibt es bei der Definition von "Unternehmen in Schwierigkeiten" durch die Einfügung von Nr. 2.8.
- Die Rolle der prüfenden Dritten wird in 6.4 wie folgt dargestellt:
"Bei allen Tätigkeiten als prüfende Dritte im Zusammenhang mit der Überbrückungshilfe haben die Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer ihre allgemeinen Berufspflichten zu beachten. Eine darüber hinausgehende Haftung gegenüber dem Freistaat Bayern ist ausgeschlossen."
Änderung Richtlinie | |
aktuelle konsolidierte Fassung | |
Website des Bayerischen Staatsministeriums |
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