Anträge für Überbrückungshilfe II können nun gestellt werden
22.10.2020
Unternehmen können nun die Überbrückungshilfen II für den Förderzeitraum von September bis Dezember 2020 beantragen. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni – August) an. Die Antragsfrist endet am 31.12.2020. Es werden einige Änderungen am Programm vorgenommen:
- Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. - Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge vom 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
- Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
- 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten)
- 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
- 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch) - Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
- Bei der Schlussabrechnungen sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Wie bei Phase I erfolgt die Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt).
FAQ-Katalog Überbrückungshilfen II (BStBK) | |
Überbrückungshilfe-Seite des BMWi | |
Überbrückungshilfe-Seite der IHK für München und Oberbayern |
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