Corona-Krise: Neufassung des BMF-Schreibens vom 9. April 2020
28.10.2020
Das BMF hat sein Schreiben vom 9. April 2020 nach Einfügung des § 3 Nr. 11a in das EStG mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2020 neu gefasst:
"Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer; Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen“.
Diess BMF-Schreiben enthält Ausführungen zur 1.500-Euro-Corona-Prämie sowie zu arbeitgeberseitig geleisteten Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld. Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 9. April 2020.