Überbrückungshilfe I - Änderungsanträge noch bis 30. November 2020 möglich
02.11.2020
Die Bundessteuerberaterkammer informiert:
Die Möglichkeit, für den Zeitraum Juni bis August 2020 Überbrückungshilfe I zu beantragen, bestand zum letzten Mal am 9. Oktober 2020. Das Stellen von Änderungsanträgen ist jedoch weiterhin möglich. Die diesbezügliche Frist wurde vom 30. Oktober 2020 noch einmal auf den 30. November 2020 verlängert.
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