Wirtschaftshilfen für November 2020: Details veröffentlicht
06.11.2020
Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einer aktuellen Presseerklärung weitere Details zu den neuen Wirtschaftshilfen für November 2020 veröffentlicht. Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.
Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.
Die Bundessteuerberaterkammer hat die wichtigsten Eckdaten in einem "TermSheet" zusammen gefasst. Ein Fragenkatalog wird folgen.
TermSheet Wirtschaftshilfe November (BStBK) | |
Pressemitteilung WirtschaftshilfenPressemitteilung Wirtschaftshilfen (Bundesfinanzministerium, 05.11.20) | |
FAQ Wirtschaftshilfen (Bundesfinanzministerium) | |
Antragstellung (vorauss. in den nächsten Wochen möglich) |
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