(Corona-)Novemberhilfe: Beantragung ab sofort möglich
27.11.2020
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemmie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, kann nun online beantragt werden.
Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.
Die Antragstellung durch Steuerberater und Rechtsanwälte läuft über das Portal der Überbrückungshilfe. Nur Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis zu 5000,- Euro beantragen. Voraussetzung für deren Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat.
Novemberhilfe (BMWi) | |
Antragstellung Überbrückungshilfe/Novemberhilfe (für Steuerberater und Rechtsanwälte) |
|
Service-Hotline Überbrückungshilfe/Novemberhilfe Tel. 030-52685087 (Mo-Fr 8-18 Uhr) bmwi-ueberbrueckungshilfen@regiocom.com |
|
Novemberhilfe - Fragenkatalog BStBK |
zurück zur Übersicht Nächster Artikel |