Corona-Spezial

Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV): Kabinettsbeschluss

21.01.2021

Das Kabinett hat am 20.01.2021 die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen, die insbesondere Regelungen bzgl. der Umsetzung/Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen sowie von Arbeitsschutz-Maßnahmen am Arbeitsplatz während Coronazeiten enthält.

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Änderungen zum Referentenentwurf:

  • Die Maßnahmen sind nunmehr unabhängig von sog. „Ergänzungsstufen“.
  • Von einer gesonderten Regelung zur Handhabung von „Kantinen und Pausenräumen“ wurde abgesehen. Der damit beabsichtigte Zweck soll nunmehr durch die Regelung in § 2 Abs. 6 durch die folgende Vorgabe erreicht werden:
    „Zeitversetztes Arbeiten ist zu ermöglichen, soweit die betrieblichen Gegebenheiten dies zulassen."
  • Es sind weiterführende Vorgaben und Informationen zu den einsetzbaren Atemschutzmasken enthalten.
  • Die „Testung von Beschäftigten“ in bestimmten Fällen wurde gestrichen.

Auf die in der Verordnung enthaltene Begründung darf verwiesen werden.

Die Verordnung vom 21.01.2021 wurde am 22.01.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 15. März 2021 außer Kraft.

Inzwischen ist auch der entsprechende Fragenkatalog des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales online gegangen.

Button OnlineAnsichtoText  FAQ Corona-Arbeitsschutzverordnung (BMAS)

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