Überbrückungshilfe III - Antragstellung gestartet
12.02.2021
Seit 10. Februar können prüfende Dritte die Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die ersten Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat starten ab dem 15. Februar 2021. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.