Corona-Spezial

Corona-Hilfen - Update der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

05.03.2021

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) informiert zum aktuellen Stand der Hilfsprogramme:

Änderungsanträge

  • sind für die Überbrückungshilfe II seit dem 24. Februar 2021 möglich und können bis zum
    31. Mai 2021gestellt werden;
  • für die November-/Dezemberhilfe wurden am 26. Februar 2021 freigeschaltet. Über diese
    Änderungsanträge können nun auch die höheren Förderbeträge der erweiterten November- und Dezemberhilfe beantragt werden. Änderungsanträge können hier bis zum
    20. Juni 2021 gestellt werden.

Zu weiteren Einzelheiten verweist die BStBK auf die Pressemeldung des BMWi:

Button OnlineAnsichtoText  Pressemeldung BMWi (27.02.2021)

Abschlagszahlungen
Bei der Überbrückungshilfe III wurde die Summe der höchstmöglichen Abschlagszahlung auf

Experten-Hotline
Die BStBK hat die Beschwerden am 25. Februar 2021 in einer größeren Runde erneut gegenüber dem BMWi vorgetragen. Am 1. März 2021 hatte das BMWi dazu zu einer Telefonkonferenz eingeladen. Im Ergebnis sollen nun Fragen, die bei der Hotline eingehen und nicht sofort beantwortet werden können, gebündelt und strukturiert vom BMWi beantwortet und im FAQ zur Verfügung gestellt werden.

Transparenzregister bei GbR’s
Die BStBK hat beim BMWi darum gebeten, die ihr diesbezüglich gegebene Zusage auch im Rahmen des Antragsverfahrens für die Überbrückungshilfe umzusetzen.

Neustarthilfe
Auf Nachfrage wurde der BStBK mitgeteilt, dass die Frage, ob prüfende Dritte auch Anträge auf Neustarthilfe stellen können, geklärt sei. Für Steuerberater soll die Möglichkeit noch im März 2021 eröffnet werden.

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