Erfassung der Steuernummer bei Überbrückungshilfe 3
28.04.2021
Die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen erfordern die Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in seiner Ausfüllhilfe zu den Hilfsprogrammen ausdrücklich hin.
Zur korrekten Eingabe der Steuernummer ist die Verwendung des bundeseinheitlichen 13-stelligen Formats erforderlich. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Ziffern und keine Leerzeichen oder Sonderzeichen enthalten sind. Das bedeutet, dass insbesondere die üblichen Schrägstriche bei der Steuernummer entfernt werden müssen. 11- oder 12-stellige Steuernummer sind in das 13-stellige bundeseinheitliche Format umwandeln.
Nach Auskunft der IHK München und Oberbayern soll die Ziffernfolge folgendermaßen eingegeben werden:
9(=Kennziffer für Bayern)123(=Finanzamtsnummer)045678900
Die Schrägstriche werden nicht mehr eingegeben bzw. nach der Nummer des zuständigen Finanzamts durch eine „0“ ersetzt.
Das BMWi hat angekündigt, einen Konverter für das Antrags-Portal zu erstellen, der alle Steuernummern in das einheitliche Bundesformat umwandelt. Ergänzend kann auch auf die Erläuterungen im ELSTER-Portal zurückgegriffen werden.
Ausfüllhilfe (BMWi) | |
ELSTER-PORTAL (Steuernummer) |
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