Ausbildungsplätze sichern: Änderung der Zweiten Förderrichtlinie (Ausbildungsprämie)
11.05.2021
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine weitere Änderung der Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ im Bundesanzeiger veröffentlicht, die am 30. April 2021 in Kraft getreten ist.
Damit können ab dieser Woche Ausbildungsbetriebe, die in besonderem Umfang von der Pandemie betroffen sind, einen Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge ihrer Auszubildenden erhalten. Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung deutlich vereinfacht und erweitert. Details sind der Förderrichtlinie zu entnehmen (Bundesanzeiger).
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des BMBF und der Knappschaft-Bahn-See (KBS) zu finden. Die KBS setzt die Richtlinie um und bearbeitet die Antragstellung. Beide Seiten wurden am 30. April 2021 nach der Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Bundesgesetz aktualisiert.
Nach den Antragsformularen muss seitens der zuständigen Stellen (Kammern) die Geeignetheit des Zuwendungsempfängers zur temporären Fortsetzung der Ausbildung bestätigt bzw. bescheinigt werden und dass die jeweiligen Auszubildenden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen sind.
Ausbildungsplätze sichern (BMBF) | |
Ausbildungsplätze sichern (KBS - mit Online-Formular) | |
Förderrichtlinie (Bundesanzeiger vom 30.04.2021) |
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