Quarantäneentschädigung – Arbeitnehmererklärung zur Schutzimpfung
04.08.2021
Nach § 56 Abs. 1 IfSG entfällt der Anspruch auf Quarantäneentschädigung für Personen, die die Quarantäne durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, hätten vermieden werden können. Die vbw hat hierzu die relevanten Punkte im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation zusammen gefasst.
Quarantäneentschädigung (vbw) |
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