Bericht aus der Kabinettssitzung: (Corona-Lockerungen) in Bayern
31.08.2021
Im Rahmen des Berichts zur heutigen Kabinettssitzung gab Ministerpräsident Söder Lockerungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie bekannt. Demnach wird eine neue, 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 2. September in Kraft tritt und bis einschließlich 1. Oktober (Freitag) gilt.
- Die 7-Tage-Infektionsinzidenz wird - bis auf Ausnahmen - von der sogenannten Krankenhausampel zur Einschätzung der Lage abgelöst.
- Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete.
- Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard.
Die genauen Details und Ausnahmen sind der aktuellen Pressemitteilung zu entnehmen. Wir verlinken die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf unserer Homepage, sobald diese zur Verfügung steht (NEWS | MEDIA-CENTER > CORONA-SPEZIAL).
Pressemitteilung 126 vom 31.08.2021 (Bayer. Staatsregierung) |
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